Persönliche Daten

Mitteilung über die Änderung(en) in den persönlichen Daten bei Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)


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Identifikation
Personendaten
Mehrbedarfe
Abschluss

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SENDEBERICHT - DIE DATEN WURDEN ERFOLGREICH ÜBERTRAGEN

Beispiele für Änderungen in den Personendaten

  • Name / Familienstand
  • Staatsangehörigkeit / Aufenthaltsstatus
  • Sozialversicherung
  • (Schwer-)Behinderung / Erwerbsunfähigkeit
  • Mehrbedarf(e)
    • Schwangerschaft
    • kostenaufwändige Ernährung
    • besonderer Bedarf (Umgangsrecht)
  • Auszug einzelner Personen
Rechtsgrundlagen

► § 37 SGB II - Antragserfordernis

► § 38 SGB II - Vertretung der Bedarfsgemeinschaft


§§ 60 bis 62 SGB I

 

Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat alle leistungserheblichen Tatsachen anzugeben und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen, alle leistungserheblichen Änderungen der Verhältnisse unverzüglich mitzuteilen sowie Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.

HINWEIS - Nachweise / Dokumentenupload

 

Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Nachweise (vorzugsweise als PDF-Dokument) direkt hier im Online-Service hochzuladen.

 

Folgende Dateiendungen sind  zulässig: PDF, PNG, JPG, JPEG, TIF, BMP. Die maximal zulässige Dateigröße beträgt 7,5 MB pro Datei.

 

Warten Sie nach dem Absenden bitte darauf, dass Sie zu der Abschlussmaske "Senden erfolgreich" weitergeleitet werden - dies kann unter Umständen ein wenig dauern, da Ihre Eingaben noch verarbeitet werden müssen.

 

Ebenso erhalten Sie eine automatisierte Eingangsbestätigung per E-Mail, wenn Ihr Antrag bei uns eingegangen ist!

 

 

Ohne entsprechende Nachweise zu Ihren gemachten Angaben / Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen kann nicht abschließend über Ihren Leistungsanspruch entschieden werden.

 

Falls Sie noch keine Nachweise einreichen können oder möchten, können Sie dies später oder nach Erhalt der Aufforderung aus Ihrem Jobcenter nachholen. Beachten Sie hier jedoch, dass es damit auch zu Verzögerungen in der Bearbeitung Ihres Antrages kommen kann.

Identifikation

BG-Check

Identifikation - Antragstellende Person - [Vertreter:in der Bedarfsgemeinschaft]

Diese Person muss mindestens 15 Jahre alt sein, um antragsberechtigt zu sein.

Sie finden in der Regel Ihre IdNr in den folgenden Dokumenten:

  • Einkommensteuerbescheid 
  • Lohnsteuerbescheinigung
  • Zuteilungsbrief des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Sie besteht aus 11 Ziffern.

 

weitere Informationen des BZSt

Anschrift

Kontaktdaten

Die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse ist für die Nutzung des Onlineservices erforderlich - Sie erhalten hierüber eine Eingangsbestätigung, wenn der Antrag erfolgreich abgesendet wurde.

 

Die Einwilligung zur Kontaktaufnahme des Jobcenters über Ihre E-Mail-Adresse ist freiwillig und kann auch jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Hierbei handelt es sich um eine allgemeine Einwilligung, so dass Fragen ggf. auch per E-Mail geklärt werden können und Ihr Antrag schneller bearbeitet werden kann.

Die Angabe der Telefonnummer ist freiwillig! Durch deren Angabe können Fragen eventuell auch telefonisch geklärt und Ihr Antrag schneller bearbeitet werden. Die Einwilligung kann auch jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. 

Identifikation - Weitere betroffene Person(en) - [Bedarfs-/ Haushaltsgemeinschaft]
Betroffene Person(en) in der Bedarfs-/Haushaltsgemeinschaft

Sie finden in der Regel Ihre IdNr in den folgenden Dokumenten:

  • Einkommensteuerbescheid 
  • Lohnsteuerbescheinigung
  • Zuteilungsbrief des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Sie besteht aus 11 Ziffern.

 

weitere Informationen des BZSt

Die Anzahl der Personen können Sie mit +/- erhöhen/verringern.


Personendaten

Veränderung(en) - Personendaten
Veränderung(en) - Familienstand

Die Anzahl der Personen können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

Veränderung(en) - Name

Tragen Sie hier bitte die neuen Daten nach der Namensänderung ein.

Die Anzahl der Personen können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

Veränderung(en) - Staatsangehörigkeit

Bei mehreren Staatsangehörigkeiten ist - falls vorhanden - "deutsch" anzugeben.

 

Liegen mehrere ausländische Staatsangehörigkeiten vor, geben Sie bitte die operativ relevante Staatsangehörigkeit an.

Die Anzahl der Personen können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

Veränderung(en) - Aufenthaltsstatus

Bitte geben Sie den Paragraphen des Titels ein und wählen einen Eintrag aus der Liste aus. Sollte Ihr Titel nicht auffindbar sein, wählen Sie bitte den Eintrag "Sonstiges" aus.

Die Anzahl der Personen können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

Veränderung(en) - Sozialversicherung

"Pflichtversichert" bedeutet, wie die meisten Deutschen Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung zu sein.

 

Seit dem 01.01.2016 werden grundsätzlich alle Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig, wenn sie nicht privat versichert sind. 

Dies bedeutet, dass alle Personen, die bisher in der gesetzlichen Versicherung familienversichert waren, mit Vollendung des 15. Lebensjahres eigenständig in der gesetzlichen Kranken- und der der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert.

 

Selbst wenn Sie also bisher beispielsweise über den Partner familienversichert waren, werden Sie durch den Arbeitslosengeld II-Bezug pflichtversichert.

 

Erst ab einem bestimmten Einkommen können Sie sich privat versichern.

 

Wenn Sie sich in Ausbildung befinden, könnten Sie über Ihre Familie mitversichert sein.

Wählen Sie hier Ihre zuständige Krankenkasse aus. Trifft kein Eintrag zu, entscheiden Sie sich bitte für "sonstige" und konkretisieren Ihre Angabe dann im neuen Feld "sonstige Krankenkasse".

Ihre Krankenversicherungsnummer finden Sie auf Ihrer Gesundheitskarte.

 

Sie besteht aus 10 Stellen.

 

Die Angabe ist verpflichtend ab dem 15. Lebensjahr, für jüngere Haushaltsmitglieder können Sie einfach ein "X" eintragen, wenn Sie die Nummer nicht griffbereit haben.

Die Anzahl der Personen können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

Erwerbsfähigkeit

 

Erwerbsfähig ist...

  • wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann und
  • nicht wegen Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate daran gehindert ist und 
  • somit die Voraussetzungen für eine volle Erwerbsminderung nicht gegeben sind.

Die Anzahl der Personen können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(Schwer-)Behinderung

Die Anzahl der Personen können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

Veränderung(en) - Auszug einzelner Person(en)

Die Anzahl der Personen können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

Nachweise / Dokumentenupload - Personendaten

Beispiele

Meldebescheinigung (Ab-/Ummeldung), Schreiben Krankenkasse

Informationen zum Hochladen von Dokumenten

 

Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente hochgeladen werden dürfen, die in Bezug zum Bürgergeld stehen.

 

Es sind folgende Formate für das Hochladen zugelassen:
PDF, JPG, JPEG, PNG, BMP (max. 7,5 MB je Datei).

 

Sie können Ihre Dokumente auch mit Ihrem Smartphone abfotografieren und in den vorgenannten Formaten hochladen.

 

Um sensible Daten zu schützen, können Sie einzelne Passagen in den Dokumenten schwärzen. 

 

 

 

Maximal 7,5 MB pro Datei!

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Mehrbedarfe

Mehrbedarf(e)
Mehrbedarf - Schwangerschaft
Mehrbedarf(e) - kostenaufwändige Ernährung

 

 

Die Gewährung eines Mehrbedarfes wegen kostenaufwändiger Ernährung wird im Einzelfall entschieden. Nach Empfehlungen des Deutschen Vereins können Sie zum Beispiel bei den nachfolgenden Erkrankungen einen Mehrbedarf nach § 21 Abs. 5 SGB II erhalten.

 

  • Mukoviszidose/zystische Fibrose
  • Zöliakie
  • Tumorerkrankungen
  • Chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD)
  • CED (Morbus Crohn, Collitis Ulcerosa)
  • Neurologische Erkrankungen (auch Schluckstörungen)
  • terminale und präterminale Niereninsuffizienz, insb. bei Dialyse, Wundheilungsstörungen, Lebererkrankungen (z.B. alkoholische Steatohepatitis, Leberzirrhose)
Mehrbedarf(e) - Besonderer Bedarf

Bedarfe, die aufgrund besonderer Lebensumstände über einen länger andauernden Zeitraum entstehen und nicht vermeidbar sind, können z.B. sein:

  • dauerhaft benötigte Hygienemittel bei bestimmten Erkrankungen (z.B. HIV, Neurodermitis),
  • Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts bei getrennt lebenden Eltern
Mehrbedarf(e) - (Schwer-)Behinderung

§ 21 Abs. 4 SGB II

Mehrbedarf(e) - Erwerbsunfähigkeit mit Merkzeichen G/aG

§ 23 Nr. 4 SGB II

Nachweise / Dokumentenupload - Mehrbedarf(e)

Beispiel

Ärztliche Bescheinigung, Gutachten, Leistungsbescheid

Informationen zum Hochladen von Dokumenten

 

Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente hochgeladen werden dürfen, die in Bezug zum Bürgergeld stehen.

 

Es sind folgende Formate für das Hochladen zugelassen:
PDF, JPG, JPEG, PNG, BMP (max. 7,5 MB je Datei).

 

Sie können Ihre Dokumente auch mit Ihrem Smartphone abfotografieren und in den vorgenannten Formaten hochladen.

 

Um sensible Daten zu schützen, können Sie einzelne Passagen in den Dokumenten schwärzen. 

 

 

 

 

Maximal 7,5 MB pro Datei!

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Abschluss

Gesetzliche Betreuung

Ein:e gesetzliche:r Betreuer:in ist eine Person, die vom Gericht bestimmt wurde, um Menschen, die nicht mehr in der Lage sind eigenständig Entscheidungen zu treffen, zu unterstützen.

 

Sie kümmern sich zum Beispiel darum Rechnungen zu bezahlen, die Pflege von Pflegebedürftigen sicherzustellen und gegebenenfalls zusätzliche Hilfe einzustellen, damit die/der Betroffene rundum versorgt ist.

Gesetzliche Betreuung


Nachweise / Dokumentenupload - Betreuung

 

Beispiele

Bestallungsurkunde, Gerichtsurteil

Informationen zum Hochladen von Dokumenten

 

Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente hochgeladen werden dürfen, die in Bezug zum Bürgergeld stehen.

 

Es sind folgende Formate für das Hochladen zugelassen:
PDF, JPG, JPEG, PNG, BMP (max. 7,5 MB je Datei).

 

Sie können Ihre Dokumente auch mit Ihrem Smartphone abfotografieren und in den vorgenannten Formaten hochladen.

 

Um sensible Daten zu schützen, können Sie einzelne Passagen in den Dokumenten schwärzen. 

 

 

 

 

Maximal 7,5 MB pro Datei!

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

(maximal 10 zulässig)

Hinweise

Personen, die Leistungen nach dem SGB II beantragen oder erhalten, sind mitwirkungspflichtig. Das bedeutet, dass alle Angaben im Antrag richtig und vollständig sein müssen und Änderungen, die nach der Antragstellung eintreten und sich auf die Leistungen auswirken können (z. B. Arbeitsaufnahme, Umzug), dem Jobcenter unverzüglich mitzuteilen sind. Die Mitwirkungspflichten sind von allen Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft zu beachten.


Bei Verstoß gegen diese Mitwirkungspflichten werden in aller Regel von allen leistungsberechtigten Personen einer Bedarfsgemeinschaft zu viel gezahlte Leistungen zurückgefordert. Die/der Vertreter:in der Bedarfsgemeinschaft muss beim Ausfüllen des Antrages alle Mitglieder einbeziehen und die wesentlichen sowie die sie betreffenden Angaben mit ihnen abstimmen. Außerdem muss die/der Vertreter:in sicherstellen, dass alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft alle notwendigen Informationen (z.B. Bescheide, Anforderungsschreiben bzgl. Unterlagen) erhalten.


Ein Verstoß kann zusätzlich zu einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren gegen die Person führen, die die oben genannten Pflichten missachtet hat. Das Jobcenter holt im Wege eines automatisierten Datenabgleichs bei verschiedenen Stellen Auskünfte über Einkommen und Vermögen ein (z. B. Arbeitsentgelte, Kapitalerträge, Renten). Verschwiegene Einkommen und Vermögen werden daher regelmäßig nachträglich bekannt.

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Bitte haben Sie nach dem ABSENDEN einen Augenblick Geduld, bis Ihre Eingaben verarbeitet und Sie zur Abschlusseite weitergeleitet wurden.


Servicelinks

 

 

> Pro Arbeit - Kreis Offenbach -(AöR) Kommunales Jobcenter

 

> diV@ - digitale Verwaltungsangebote

 

> Kommunale Jobcenter - Stark. Sozial. Vor Ort.

 

Anschrift

 

Pro Arbeit - Kreis Offenbach - (AöR) - Kommunales Jobcenter

Max-Planck-Str. 1-3

63303 Dreieich

 

Tel 06074 8058 100
Fax 06074 8058 940

Mail servicecenter@proarbeit-kreis-of.de


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